E-Rechnungspflicht ab 2025
ab 2025 gilt eine E-Rechnungspflicht für alle inländischen unternehmerischen Rechnungsempfänger.
Diese müssen ab 1. Januar in der Lage sein, elektronische Rechnungen nach den neuen Vorgaben empfangen und verarbeiten zu können.
Die elektronische Rechnungstellung ist dabei nicht mehr an eine Zustimmung des Rechnungsempfängers geknüpft.
Somit ist im Bereich B2B und auch bei öffentlichen Auftraggebern/Verwaltung ein Rechnungsaustausch per XML-Format (gemäß den Vorgaben der Richtlinie 2014/55/EU bzw. Norm EN 16931) geregelt.
U.a. erfüllen folgende Formate diese Vorgaben:
– ZUGFeRD (ab v.2.0.1) („Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland“, PDF/A-3 als visueller Teil mit eingebettetem XML-Datenteil)
– XRechnung (Standard für elektronische Rechnungen, insbesondere in der Bundesverwaltung bzw. für öffentliche Auftraggeber)
Das K7 Modul „WANDO Rechnungsbuch“ als Teil des K7 Erfassungs-Systems wird hierfür entwicklungsseitig vorbereitet und kann dann XML-Formate wie ZUGFeRD , XRechnung u.ä. verarbeiten.
Für Anwender der K7-Rechnungsverarbeitung wird ein SW-Update nötig sein, welches selbstverständlich im Wartungsvertrag inkludiert ist.
Die K7-Hotline wird proaktiv mit den entsprechenden Ansprechpartnern in Ihrem Institut Kontakt aufnehmen, um die Formate und Szenarien abzustimmen und zu testen.
Etwaige Rückfragen können Sie per E-Mail, per Serviceportal-Ticket oder telefonisch (09131-400 33 77) klären.
Hinweis: Im Sinne der o.g. EU-Richtlinien gelten E-Mails mit PDF-Rechnungsanhang oder gescannte PDFs nicht als elektronische Rechnungen.
Falls Sie „WANDO Rechnungsbuch“ noch nicht einsetzen, freuen wir uns über eine Anfrage an unseren Vertrieb.