Instant Payment EU-Regulierung

Instant Payment EU-Regulierung

Instant Payment EU-Regulierung

Kontowecker und Update der Scansoftware

Im Rahmen der Einführung von Instant Payment (Echtzeitüberweisung) gemäß der EU-Regulierung 2024/886 vom 13. März 2024 wurden Finanzdienstleister dazu verpflichtet, ab dem 9. Januar 2025 neben der regulären SEPA-Überweisung, auch den Empfang von Echtzeitüberweisungen zu ermöglichen. Im zweiten Schritt dieser Regulierung werden Finanzdienstleister ab 9. Oktober 2025 dazu verpflichtet, auch den Versand von Echtzeitüberweisungen zu ermöglichen.

Kontowecker

Gemäß Rundschreiben der Finanz Informatik 2025/1271 vom 18. Juni 2025 besteht für die Sparkassen eine aktive Benachrichtigungspflicht für die Ausführung von ausgehenden Instant Payment Transaktionen, die über den Kontowecker realisiert wird. In diesem Zusammenhang soll über die Formulare 111948400 und 111948401 der Kommunikationsweg für Mitteilungen zu Echtzeitüberweisungen mit den Kunden vereinbart werden. Anhand der Erfassungsergebnisse dieser Formulare wird der Kontowecker durch das entsprechende Modul der K7-Erfassungslösung unmittelbar im OSPlus aktiviert.
Sprechen Sie uns bei Bedarf auch auf die Optionen einer Handschrift-Erkennung in den Formularen an.

Mehrere Sparkassen versenden die Anträge gleichzeitig mit aktuellen Zustimmungskampagnen, wie z. B. für die Bedingungen für die Verarbeitung von Instant Payment oder auch Änderungen am Preis- und Leistungsverzeichnis. Für die Verarbeitung der Rückantworten setzen diese Sparkassen die K7-Lösung zur automatisierten Erfassung von Zustimmungserklärungen/Kampagnen erfolgreich ein.
Sollten Sie Interesse an dieser Lösung haben oder auch noch nach einer passenden Verarbeitungsvariante suchen, so nutzen Sie doch unseren Online-Fragenkatalog. Aktuelle Informationen zur Verarbeitung über die Zustimmungsnummer finden Sie hier.

Bei Rückfragen und für eine detaillierte Beratung hilft Ihnen unser Vertrieb vertrieb@k7-it.de gerne weiter.

Update der Scansoftware

Die Verpflichtung zur Verarbeitung ausgehender Echtzeitüberweisungen betrifft neben den Online Banking Überweisungen auch die beleghaft eingereichten ZV-Überweisungsträger.
Damit Sie zukünftig mit der K7-Software AllScan und WANDO LAN collector im Bereich Beleghafter Zahlunsverkehr den EU-Regulierungen entsprechen und beleghafte Echtzeitüberweisungen verarbeiten können, ist ein Update der Scananwendung notwendig. Die neue Version wird voraussichtlich noch im Juli 2025 fertiggestellt. Sobald diese getestet und validiert wurde, werden die Wartungskunden nochmals gesondert über die notwendigen Änderungen informiert.

Bei Rückfragen zum Update wenden Sie sich bitte an unsere Hotline hotline@k7-it.de.

Jürgen Behr